Steuerzahler

Im Zusammenhang mit haftungsrechtlichen Themen stellen sich oft auch steuerrechtliche Fragen

Ich übernehme keine Steuerberatung und auch keine laufende Buchhaltung. Ggf. in enger Zusammenarbeit mit dem Steuerberater vertrete ich aber u.a. Geschäftsführer, die vom Finanzamt wegen Steuerschulden der Gesellschaft in Anspruch genommen werden.

Im Zusammenhang mit Insolvenzen stellen sich oft auch steuerliche Probleme. Dazu kann etwa auch die Besteuerung von Sanierungsgewinnen gehören, also von Buchgewinnen, die bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich entstehen, wenn Gläubiger Forderungen erlassen. Nachdem der Große Senat des Bundesfinanzhofs mit Beschluß vom 28.11.2016, (Az. GrS 1/15, BStBl 2017 II, S. 393) den sog. Sanierungserlaß des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben vom 27. März 2003, IV A 6-S 2140-8/03, BStBl I 2003, 240; ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009, IV C 6-S 2140/07/10001-01, BStBl I 2010, 18) wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung für unwirksam erklärt hatte, wurde mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen und Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 eine (neue) gesetzliche Regelung geschaffen, nach der Sanierungsgewinne unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sind. Mit Unterstützung des Steuerberaters des Mandanten hierzu einen umfangreichen Prozeß vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof geführt.